Fördermittel
Förderung der Naturschutzstiftung Niederrhein
Wir fördern in den jeweiligen Projektbereichen nach folgendem Verfahren:
- der Projektverantwortliche (Einzelperson, Verein etc.) stellt einen schriftlichen Antrag in dem das Vorhaben erläutert wird (Art und Umfang, voraussichtliche Kosten, Förderung Dritter, Eigenanteil)
- der Förderumfang liegt in der Regel unter 2.000 € je Antrag
- wird dem Antrag entsprochen, ist eine Vereinbarung zwischen der Stiftung und dem Projektverantwortlichen abzuschließen; darin wird der Umfang des Projekts und die Förderung beschrieben; beim Projekt Wildblumenwiesen z.B. wird in der Regel das Saatgut gefördert und die Beratung sowie Betreuung erfolgt kostenlos. Im Gegenzug richtet der Projektverantwortliche das Grundstück her, sät es ein und pflegt die Wildblumenwiese mind. 5 Jahre. Einen (jeweils individeull anzupassenden) Mustervertrag finden Sie hier: Mustervertrag
- für das Projekt erfolgt eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Presseberichte.
Es empfiehlt sich, zunächst Kontakt mit dem Vorstand aufzunehmen, um das Vorgehen im Grundsatz abzuklären.
Fördermittel des Kreises Wesel
Die Fördermittel für Streuobstwiesen
Für die Obstverwertung und Pflege der Bäume bieten die Kreisverwaltungen über das Kulturlandschaftsprogramm (KLP) Fördermittel an.
Ansprechpartner
Die Untere Landschaftsbehörde im Weseler Kreishaus gibt Auskunft über das Kulturlandschaftsprogramm. Ihr Ansprechpartner dort sind:
Untere Landschaftsbehörde Kreis Wesel: 0281 2072552
Aktiv für den Niederrhein
Werden Sie Förderer unserer Gemeinschaft oder spenden Sie – jeder Euro hilft.
Unter dem Motto “aktiv für den Niederrhein” engagieren sich bei der Naturschutzstiftung Niederrhein eine Vielzahl von Spendern. Dadurch ermöglichen und unterstützen gleichgesinnte und interessierte Spender die Stiftungprojekte für unsere Natur am Niederrhein.